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ÖbVI


Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Sie kann von der Aufsichtsbehörde verliehen werden, wenn die Befähigung zum höheren oder gehobenen Dienst vorliegt und ein mindestens 2-jähriges Referendariat vorliegt, welches mit dem 2. Staatsexamen abschließt. Auch ein darauf aufbauendes  einjähriges Praktikum im vermessungs-technischen Verwaltungsdienst ist Pflicht. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist unter anderem für die  Katastervermessungen zuständig.