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Außenanlagen


sind alle auf einem (Bau-) Grundstück vorhanden Konstruktionen, Anlagen, Geländeflächen und Maßnahmen  welche nicht von einem Baukörper (Haus, Garage, etc.) überbaut sind. Außenanlagen sind zum Beispiel Terrassen, Fahrwege und Zuwegungen sowie Einfriedungen und ähnlich genutzte Flächen.

Die DIN 276 (Kosten im Hochbau) führt in der Kostengruppe 500 (Außenanlagen) Bauleistungen auf, die zur Gestaltung der nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken erforderlichsind. Es wird dabei differenziert in Bauleistungen für

- die Gestaltung von Geländeflächen,

- die Gestaltung von befestigten Flächen,

- Baukonstruktionen,

- technische Anlagen und Einbauten in Außenanlagen

- sonstige Maßnahmen für Außenanlagen (vgl.Freianlage).