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Aufenthaltsräume


Als Aufenthaltsraum wird allgemein ein Raum betrachtet der, innerhalb von Wohnungen oder Gebäuden, für einen ständigen Aufenthalt von Menschen, die Randbedingungen sind definiert in der Bundesbauordnung und den verschiedenen Landesbauordnungen, geeignet ist.

An Aufenthaltsräume werdn einige Mindestanforderungen gestellt, um Sicherheit und Gesundheit der dort lebenden oder arbeitenden (sich aufhaltenden) Menschen zu gewährleisten. Diese Anforderungen betreffen u. a. die Raumgröße, Raumhöhe, Beleuchtung und Belüftung sowie die Lage zur Geländeoberfläche (Bsp. 2. Rettungsweg).