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Bauantrag

 

 

 

Der Bauantrag ist der Antrag des Antragstellers (Bauherr) auf Prüfung der Bauvorlagen zum Erhalt einer Baugenehmigung für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben. In Deutschland werden Rechts- und Prüfgrundlagen durch die jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer mit den jeweils entsprechenden Bauvorlagenverordnungen geregelt. Für das Erstellen eines Bauantrags ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, auch Objektplaner genannt,  erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagen (Antragsformulare, Pläne, Berechnungen  usw.) erstellt. Er und der Antragsteller (Bauherr) unterzeichnen diese Unterlagen. Zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit, kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden.

 

 

Sowohl Bauantrag auch als Bauvoranfrage werden an die jeweils zuständige Bauaufsichtsbehörde der Bundesländer und Ihrer Landkreise gestellt.