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Baubeschreibung


kann verschieden Bedeutungen haben:

 

1. Bauantrag / Bauvorlage

In der Baubeschreibung für einen Bauantrag sind das Vorhaben und seine Nutzung zu erläutern, soweit dies zur Beurteilung erforderlich ist und die notwendigen Angaben nicht im Lageplan und den Bauzeichnungen enthalten sind. Der Baubeschreibung sind prüffähige Berechnungen über die Anzahl der notwendigen Stellplätze sowie über die Brutto - Grundfläche, den Brutto - Rauminhalt sowie die Nutzfläche beizufügen.

 

2. VOB

ist nach VOB/A als allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Sie enthält u. a. die erforderlichen Informationen

über Lage, Art und Zweck des Bauprojekts.

 

3. Bauvertrag / Bauwerkvertrag / Kaufvertrag

Die Baubeschreibung wird Bestandteil des Bauvertrags. Steht der Bau im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf bzw. Kauf vom Bauträger, wird die Baubeschreibung als Bestandteil des Kaufvertrags zwingend notariell beurkundet.