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Baugrund


Als Baugrund wird im Bauwesen der Bereich des Bodens bezeichnet, der für die Errichtung eines Bauwerks von Bedeutung ist. Besonders wichtig sind hierzu die Eigenschaften des Bodens in Hinblick auf die Gründung eines Bauwerks. Der Baugrund muss in der Lage sein, die anfallenden Lasten sicher in den Boden einzuleiten, ohne dass es zu einem Grundbruch oder zu starken Setzungen des Bauwerks kommt. Deshalb sollte frühzeitig ein Baugrundgutachten, durch einen Sachverständigen erstellt werden, damit  die Ergebnisse einer Baugrunduntersuchung  in die Planung des Bauvorhabens einbezogen werden.

 

Nach DIN 1054 und DIN EN ISO14688 und 14689 wird unter folgenden Bodenarten unterschieden:

 

·         gewachsener Boden

·         nichtbindige Böden (z.B. Sand und Kies)

·         bindige Böden (z.B. Ton, Schluff und Lehm)

·         organische Böden (z.B. Torf und Mudden)

·         Fels 

·         geschütteter Boden