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Bauherr


„Der Bauherr ist derjenige, der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben auf eigene oder auf fremde Rechnung erstellt oder erstellen lässt.“  (Kalusche, Projektmanagement für Bauherren und Planer, München, 2005, Seite 23) Der Bauherr muss nicht zwingend eine einzelne Person sein, sondern kann auch aus einer Mehrzahl von Personen bestehen, z.B. Behörden oder Unternehmen.  Man unterscheidet zwischen privaten und öffentlichen Bauherren. Die Rechte und Pflichten des Bauherrn werden in Deutschland abhängig vom Bundesland in der jeweiligen festgelegt z.B. für Berlin § 54 BauO. Je nach Bauvorhaben können Bauherrenpflichten und -rechte auch vertraglich geregelt werden. Dann ist entscheidend, ob dem Vertrag die VOB  (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder der BGB-Vertrag zugrunde liegt.