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Bauvoranfrage


Bei planungsrechtlichen Unklarheiten kann eine Bauvoranfrage schriftlich an die örtliche Baubehörde gestellt werden. Die Behörde gibt dabei Auskunft über Teilfragen eines Bauvorhabens, erteilt aber keine Baufreigabe. Der Bauherr muss also zusätzlich vor Baubeginn einen Bauantrag stellen. Dennoch besteht hinsichtlich der erteilten Auskunft  eine 3 jährige Bindungsfrist für darauf folgende Bauanträge.