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Bauvorschriften, örtliche


Durch die Landesbauordnungen ermächtigt, können die Gemeinden örtliche Bauvorschriften als Satzung erlassen. Diese dienen in der Regel dazu städtebauliche, ökologische und gestalterische Interessen der Gemeinde durchzusetzen. Auch beispielsweise Bebauungspläne sind von der Gemeinde erlassene Satzungen und  enthalten örtliche Bauvorschriften. Ein weiteres Beispiel sind Gestaltungsatzungen, die oft in historischen Stadtgebieten Anwendung finden.