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Bauweise


1. Geschlossene Bauweise: zwingend vorgeschriebene Bebauung bis an die seitlichen Grundstücksgrenzen (BauNVO § 22).

 

2. Offene Bauweise: zwingend vorgeschriebene Einhaltung von Grenzabständen bzw. eines Bauwichs (Ausnahme: siehe Landesbauordnungen)(BauNVO § 22).