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Bedarfsposition

 


 

In einer Bedarfsposition, die auch als Eventualposition oder auch Bedarfsleistung bezeichnet wird, beschreibt der Auftraggeber (Bauherr) eine (Bau-)Leistung, die nur im Bedarfsfall ausgeführt werden soll. Das Wort Bedarfsposition stammt hierbei aus dem Leistungsverzeichnis. Sie darf in der Regel  5 % – 10 % der geschätzten Auftragssumme nicht überschreiten.