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Beratender Ingenieur


Die Berufszeichnung „ Beratender Ingenieur“ ist länderrechtlich geschützt, sie darf nur führen,

 

-          wer ein naturtechnisches Studium absolviert hat (dabei den Titel Ingenieur führen darf),

-          eine mindestens 3 – jährige Tätigkeit vorweisen kann,

-           eigenständig ist,

-          und in der Ingenieurskammer des jeweiligen Bundeslandes eingetragen ist, in der er tätig ist.

 

Berufsaufgabe des Beratenden Ingenieurs ist die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens.