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Beschränkte Ausschreibung


Die „Beschränkte Ausschreibung“ ist eine von  3 Ausschreibungsarten nach § 3 VOB/A.

Sie ist bei öffentlichen Bauvorhaben nur dann möglich, wenn die Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z. B. Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.