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Besondere Leistungen


In der DIN 18299 werden besondere Leistungen wie folgt beschrieben:

 

Besondere Leistungen sind Leistungen, die nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind.

Dazu gehören z. B.

 

-      - Besondere Prüfungen von Stoffen und Bauteilen, die der Auftraggeber liefert

-      - Besondere Maßnahmen aus Gründen des Umweltschutzes oder der Landes- und Denkmalpflege

-      - Entsorgung von Abfall über 1 m3 hinaus

- Besonderer Schutz der Leistung, der vom Auftraggeber für eine vorzeitige Benutzung verlangt, seine Unterhaltung und später Beseitigung

-      - Das Beseitigen von Hindernissen