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Grenzabstand


Gebäude müssen mit allen ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche Abstand von dem angrenzenden Baugrundstück einhalten, ausgenommen, dass Grenzbebauung vorgeschrieben ist. Es muss genügend Platz für die Brandbekämpfung vorhanden sein. Alles Nähere schreibt das Bauordnungsrecht fest. Das Bauordnungsrecht ist rechtlich gesehen ein Gesetz.