Willkommen auf Baukultur-online.de
Sie befinden sich im Bereich: HOAI

 

HOAI

 


 

HOAI – Abk. für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen. Damit soll dem Bauherrn eine bessere Transparenz ermöglicht werden. Die HOAI hat somit Gesetzescharakter und kann eingeklagt werden.

 

Die HOAI ist in 15 Kapitel gegliedert,

 

 

 

Teil I

  

Allgemeine Vorschriften

Teil II

Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten

Teil III

Zusätzliche Leistungen

Teil IV

Gutachten und Wertermittlungen

Teil V

Städtebauliche Leistungen

Teil VI

Landschaftsplanerische Leistungen

Teil VII

Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen

Teil VIIa

Verkehrsplanerische Leistungen

Teil VIII

Leistungen bei Tragwerksplanungen

Teil IX

Leistungen bei der Technischen Ausrüstung

Teil X

Leistungen für Thermische Bauphysik

Teil XI

Leistungen für Schallschutz und Raumakustik

Teil XII

Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau

Teil XIII

Vermessungstechnische Leistungen

Teil XIV

Schluss- und Überleitungsvorschriften

 


Die HOAI kennt des Weiteren 9 Leistungsphasen:

 

 

 

-          1. Grundlagenermittlung

 

-          2. Vorplanung

 

-          3. Entwurfsplanung

 

-          4. Genehmigungsplanung

 

-          5. Ausführungsphase

 

-          6. Vorbereitung der Vergabe

 

-          7. Mitwirkung bei der Vergabe

 

-          8. Objektüberwachung

 

-          9. Objektbetreuung und Dokumentation