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Hochhäuser


Der Begriff Hochhaus bezeichnet alle Gebäude, die eine in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegte Gebäudehöhe überschreiten. Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass ein Haus ein Hochhaus ist, wenn ein Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Dieses ist dadurch bedingt, dass die max. Reichweite einer Feuerwehrdrehleiter auf max. 23 m beschränkt ist.

Für Hochbauten gelten eigene Bestimmungen.