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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung auf Grund des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen erlassen wurde. Sie setzt Mindest- und Höchstsätze fest. Die HOAI regelt die Honorare für Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten,- Gutachten und Wertermittlungen,- städtebauliche Leistungen,- landschaftsplanerische Leistungen,- Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen,- verkehrsplanerische Leistungen,- Leistungen bei der Tragwerksplanung,- Leistungen bei der Technischen Ausrüstung,- Leistungen für Thermische Bauphysik,- Leistungen für Schallschutz und Raumakustik,- Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie- vermessungstechnische Leistungen.