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Immission


Unter Immission versteht man das Einwirken  von Schadstoffen, Geräuschen, Abgasen, Erschütterungen, Gerüchen, Licht, Wärme und Strahlen auf Tiere, Pflanzen, Sachgüter und Menschen in Folge von Emissionen. Unter Emission versteht man analog dazu die Abgabe dieser

z.B. durch Industrie, Autoverkehr, Haushalt usw.

 

Der Gesetzgeber schützt die Natur und den Menschen durch Normen und das Erlassen von Gesetzen,

diese sollen bewirken, dass die Emissionen möglichst minimiert werden. Siehe Bundesimmissionsgesetz BImSchG.