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Kostenfeststellung


Die Kostenfeststellung erfolgt nach Einsicht der Schlussrechnungen und anderen Kostenbelege sowie gegebenenfalls auch über Nachweise von Eigenleistungen. Die HOAI geht in der Leistungsphase 8 nach § 15 HOAI „Objektüberwachung“ davon aus, dass die Kostenfeststellung in Auftrag gegeben worden ist.