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Nachtrag


Ein Nachtrag beschreibt im Bauwesen eine Änderung des Vertragsbestands und damit auch der fälligen Vergütung. Kommt häufig im privaten Bauwesen vor, da das Leistungssoll im Vorfeld nicht immer klar definiert werden kann. Bei Bauverträgen, in der die VOB vereinbart worden ist, ist der Auftragnehmer nach § 1 Nr. 4 VOB/B verpflichtet nachträgliche Änderungen mit auszuführen, sofern sein Betrieb dazu im Stande ist. Die zusätzliche Vergütung folgt aus § 2 Nr. 5, 6 und Nr. 7 Abs. 2 der VOB/B.