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Projektsteuerung


Die Projektsteuerung ist nach § 31 HOAI die delegierbare Bauherrenfunktion. Sie umfasst insbesondere die Erstellung und Koordinierung aller Beteiligten Unternehmen für das Projekt und überwacht die Aufstellung und Überwachung der Organisations-, Termin- und Zahlungspläne. Sie erhält ebenso Änderungswünsche des Auftragsgebers und gibt diese weiter.