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Schallschutznachweis


Der Schallschutznachweis wird nach der DIN 4109 ausgeführt. Die Bauteile müssen so bemessen werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden müssen. Nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs ist die Einhaltung der Norm nicht maßgeblich, sondern die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.