Willkommen auf Baukultur-online.de
Sie befinden sich im Bereich: Schlussrechnung

Schlussrechnung


Nach Fertigstellung der Bauleistung rechnet der Auftragnehmer die restliche vertraglich vereinbarte Vergütung ab. Die Schlussrechnungwird erst fällig mit der Abnahme und muss prüffähig sein, siehe § 16 VOB/B.