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Schrittmaßregel

 

Üblicherweise angewendete Regel bei der Berechnung von Treppen. Grundmaß ist die Schrittlänge oder das Schrittmaß.

Die Summe aus zwei Steigungen und einem Auftritt sollte zwischen 59 und 65 cm ergeben, ideal ist: 2s + a = 63 cm.