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Abbruch

 

Abbrechen oder Beseitigen eines Bauwerks oder einzelner Bauwerksteile durch abbrechen, abreißen, abtragen oder sprengen mittels eines speziellen Sprengverfahrens. Bauordnungsrechtlich ist der Abbruch bzw. das Beseitigen baulicher Anlagen eine Baumaßnahme, die - außer bei Hochhäusern - i. d. R. keiner Abbruch- bzw.  Abrissgenehmigung (ähnlich Baugenehmigung) bedarf. Ausgenommen von der Genehmigungsfreiheit ist z. B. der Abbruch baulicher Anlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen.