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Vorhaben- und Erschließungsplan


ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Plan. Nach

§ 12 BauGB ist dieser Bestandteil eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und immer dann notwendig, wenn ein bestimmtes Vorhaben ohne Änderung der bestehenden planungsrechtlichen Situation nicht zulässig wäre.