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Bautechnische Nachweise


Bautechnische Nachweise sind Nachweise, die von Seite des Bauherren, ggf. durch einen Erfüllungsgehilfen, gegenüber dem Gesetzgeber erbracht werden müssen. Ein Bauantrag ist beispielswese ein Bautechnischer Nachweis. Hier wird die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften nachgewiesen. Je nach Anforderungen müssen auch Nachweise über  Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Energieeinsparung und ggf. in einem Erdbebengebiet Erschütterungsschutz erbracht werden.  Erstellt werden diese in der Regel durch einen Fachplaner, z.B. die Standsicherheit durch einen Tragwerksplaner. Von Seiten der Behörden werden sie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.