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Besondere Art der baulichen Nutzung


Nach § 1 Abs 2 BauNVO können Flächen in Bebauungsplänen nach ihrer besonderen Art der baulichen Nutzung dargestellt werden. In den  §§ 2-11 BauNVO werden diese Baugebiete hinsichtlich ihrer allgemeinen Zweckbestimmung, den allgemein zulässigen und den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen beschrieben.

 

Die Gebiete sind:

- Kleinsiedlungsgebiet

- reines Wohngebiet

- allgemeines Wohngebiet

- besonderes Wohngebiet

- Dorfgebiet

- Mischgebiet

- Kerngebiet

- Gewerbegebiet

- Industriegebiet

- Sondergebiet.