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Notwendige Treppe


Eine notwendige Treppe ist eine Treppe die baurechtlich zwingend vorgeschrieben ist.

Nach § 34 Abs. 1 MBO heißt es:

„jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe). Statt notwendiger Treppen sind Rampen mit flacher Neigung zulässig.“